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   BFH, 27.11.2012 - X B 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46354
BFH, 27.11.2012 - X B 14/12 (https://dejure.org/2012,46354)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2012 - X B 14/12 (https://dejure.org/2012,46354)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2012 - X B 14/12 (https://dejure.org/2012,46354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • openjur.de

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 1
    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 1 FGO
    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren; Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertung von Erkenntnissen aus einem Steuerstrafverfahren im Besteuerungsverfahren mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Kein gesetzliches Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; verspätetes Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertung von Erkenntnissen aus einem Steuerstrafverfahren im Besteuerungsverfahren mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 735
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Soweit die Kläger meinen, dass das FG weitergehende Beweise hätte erheben müssen, hätten sie darlegen müssen, inwieweit diese Beweiserhebung auf Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    a) Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635).
  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 239/09

    Schätzungsbescheid - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass es im Besteuerungsverfahren kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen gibt, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind (vgl. insgesamt nur BFH-Beschluss vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Nach Ablauf der Begründungsfrist können neue Zulassungsgründe nicht mehr nachgeschoben werden (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es dabei nicht; auch ist das Gericht nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzusprechen (so schon BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Weitere Schriftsätze sind nur noch als Ergänzung oder Erläuterung zu den innerhalb der Frist ordnungsgemäß dargelegten Zulassungsgründen zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214, unter 3.).
  • BFH, 24.11.2005 - V B 102/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Im Übrigen stellt ein Urteil in der Hauptsache, in dem das Gericht eine Rechts- oder Tatsachenfrage anders als in einem vorangegangenen AdV-Beschluss beurteilt, jedenfalls dann keine Überraschungsentscheidung dar, wenn der Prozessgegner im Hauptsacheverfahren ungeachtet der Ausführungen im gerichtlichen AdV-Beschluss an seiner Auffassung festgehalten hat (BFH-Beschluss vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590, unter II.4.c).
  • BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 703/05
    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 14/12
    Dies ergibt sich bereits aus der --mit einer Begründung versehenen-- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vom Kläger gegen die strafprozessualen Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 19. September 2005  2 BvR 703/05).
  • BFH, 05.12.2013 - X B 262/12

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch das Rechenzentrum NW

    Nach Ablauf der Begründungsfrist können neue Zulassungsgründe nicht mehr nachgeschoben werden (Senatsbeschluss vom 27. November 2012 X B 14/12, BFH/NV 2013, 735, unter II.2.c, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 7 K 7090/13

    Keine rückwirkende Genehmigung für Linienverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

    In die gleiche Richtung weist, dass darin nach ständiger Rechtsprechung keine Überraschungsentscheidung liegt, da der Beklagte im hiesigen Verfahren ungeachtet der Ausführungen im Beschluss vom 17. September 2013 7 V 7112/13 (EFG 2014, 75) ausweislich seines Schriftsatzes vom 6. November 2013 an seiner Auffassung festgehalten hat (BFH, Beschlüsse vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590, unter II.4.c; vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277; vom 27. November 2012 X B 14/12, BFH/NV 2013, 735).
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